Faulbrut
Sauerbrut(Stand 26.10.2011)
Seuchenfälle aus früheren Jahren welche 2011 nicht verseucht aber in einem Sperrgebiet sind, und deren eigenes Sperrgebiet deshalb noch nicht aufgehoben wurde, werden auch angezeigt. Der Verzicht auf deren Anzeige führt sonst zu der falschen Annahme, das Sperrgebiet sei aufgehoben.
Die Hoheit über die Brutkrankheit liegt beim Luzerner Veterinärdienst. Entsprechend kann eine Standsperrung resp. deren Aufhebung nur durch das Veterinäramt erfolgen. Die Karte und Liste sind ohne Gewähr. Der verbindliche Stand der Brutkrankheiten kann direkt beim Veterinärdienst Luzern nachgefragt werden.
http://www.bienen-ag.ch/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=25&Itemid=24
http://www.map.apps.be.ch/pub/synserver?project=a42pub_feba&userprofile=geo&language=de
http://www.datacomm.ch/kivschwyz/1410767.htm