Auch die Imker profitierten von dem herrlichen Vorsommer und haben schöne Honigernten eingefahren. Erfreulicherweise sind dadurch alle bis jetzt analysierten Honige des Kanton Luzern von einwandfreier Qualität und zum Verkauf freigegeben.
Die Anwendung unter strengsten Vorschriften und Überwachung kann nur in Obstanlagen erfolgen.
Neu wurde in einer Vereinbarung wiederum die Probenahme des Honigs rund um die behandelten Anlagen geregelt, und der obligatorische Beprobungsradius augrund der Erfahrung vergagener Jahre von 1,3 km auf 1,0 km reduziert. Zwischen 1.0 und 2.0 km ist die Probenahme und Analyse freiwillig und vom Imker bis 10. Mai 2011 schriftlich bei lawa (Heinrich Hebeisen) anzumelden. Pollenimker sind ebenfalls angehalten, falls nicht bereits durch das lawa kontaktiert, sich zu melden.
Aktuelle Infektionsprognose Luzern
